Das dritte Konsolidierungspaket für 2026

Drittes Konsolidierungspaket für 2026

Regierungsvertreter kündigten Maßnahmen zur Konsolidierung der Staatsfinanzen für das kommende Jahr an, das sogenannte dritte Konsolidierungspaket. Im Rahmen dieses Konsolidierungspakets sind insgesamt 22 Maßnahmen geplant, die dem Staatshaushalt bis zu 2,7 Milliarden Euro einbringen sollen und knapp die Hälfte davon durch Einsparungen bei den Staatsausgaben erzielt werden sollen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes, die Streichung von Feiertagen und das Verkaufsverbot an Feiertagen, höhere Abgaben und einige Steuern werden erwartet.

Die bedeutendsten Änderungen, die das dritte Konsolidierungspaket mit sich bringen wird, dürften folgende Maßnahmen sein:

  1. Personelle Veränderungen in Ämtern, Ministerien und anderen Ämtern, deren Untergebenen und Untergebenen. Gehälter von Polizisten, Feuerwehrleuten und Soldaten, während die Maßnahme keine Auswirkungen auf Lehrer, Ärzte oder Krankenschwestern hat.

  2. Arbeitgeber zahlen PN länger, da der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Lohnausgleich für PN zahlt, von 10 auf 14 Tage verlängert wird. dir="ltr">Einfrieren der 13. Rente in den Jahren 2026-2028 in gleicher Höhe, also 667,30 Euro.

  3. Nichtzahlung von Sozialbeiträgen durch den Staat für Eltern, die neben der Führung eines Unternehmens und der Betreuung eines Kindes

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    Steigerung der Progressivität der persönlichen Einkommensbesteuerung, die nur noch Überdurchschnittlichverdiener betrifft, also solche, die ein Nettomonatsgehalt von ca. 3.000 Euro. Der Steuersatz liegt je nach Höhe der Steuerbemessungsgrundlage zwischen 19 % und 35 %, wobei nur Einkünfte über dem angegebenen Schwellenwert besteuert werden. Die neue Besteuerung gilt auch für Verfassungsbeamte und Abgeordnete, deren Steuersatz zwischen 29 % und 45 % liegen wird.

  5. Eine Erhöhung der Gesundheitsbeiträge um 1 % für SZČO, Arbeitnehmer und Selbstzahler sowie eine Erhöhung des Durchschnittslohns von 5 % der Mindestbemessungsgrundlage vor zwei Jahren auf 0 % der Mindestbemessungsgrundlage. SZČO. Kürzere Steuerbefreiungen für SZČO ab dem 1. Tag des 6. Kalendermonats nach Erteilung einer Gewerbeberechtigung.

  6. Aufhebung arbeitsfreier Tage und Verkaufsverbot an Feiertagen, nämlich 17.11 und im Jahr 2026 auch 6.1" >

    Höhere Mehrwertsteuer von 23 % auf bestimmte Lebensmittel, die einen erhöhten Zucker- und Salzgehalt enthalten, wie zum Beispiel süße und salzige Snacks, gesüßte Getränke. Ausgenommen hiervon sind die Rohstoffe selbst wie Salz, Zucker oder Babynahrung bzw. Milchprodukte.

  7. Beschränkung des Vorsteuerabzugs in Höhe von 50 % für Fahrzeuge, die der Unternehmer auch privat nutzt.

Der Händler übernimmt ab dem 2. März zusätzlich zur bargeldlosen Zahlung für den 6. März die oben genannte Verpflichtung Zahlungen. Zusätzlich zur Glücksspielbesteuerung von 27 % auf 30 % wird ein QR-Code oder ein Terminal eingeführt. Außerdem wird eine allgemeine Steueramnestie für Steuerpflichtige eingeführt, denen für den Fall, dass sie die Steuernachzahlung leisten oder die Steuer zusätzlich in der Steuererklärung angeben, das Bußgeld und die Strafzinsen für die nicht gezahlte oder nicht gemeldete Steuer gegenüber den Finanz- und Zollbehörden erlassen werden.

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